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Instrumentalföderalismus in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der Bundesrepublik Deutschland als romantisch-lyrische Lesekonvention vor Gericht
<direkt zu meinen (derzeitigen) Lieblingskapiteln: Methode(n) und Ironie>
<zum ‚echten‘ Buch auf der Verlagswebsite>
Duncker und Humblot, Berlin 2023
Abstract: Im US-amerikanischen wie im deutschen Föderalismus gebrauchen Gerichte ‚selbstbewusst‘ dogmatische Topoi wie ‚state dignity‘ oder ‚Bundestreue‘, welche nicht im Verfassungstext enthalten sind. Diese ‚ungeschriebenen‘ Figuren sind offen für ideenpolitische Instrumentalisierung: Sie dienen als Vehikel, um Vorstellungen von ‚(Sub‑)Nationalstaatlichkeit‘, ‚Demokratie‘ oder ‚Freiheit‘ auszutarieren. Ihre politik-theoretische Einbettung im Modell des ‚Bundes‘, Referenzfelder ihrer Verwendung (etwa Kulturpolitik, Umweltrecht, öffentliche Sicherheit, Personal und Finanzen, Wahlrecht, Verfassungsänderungen) und ihre rhetorisch-diskursiven Wirkungsbedingungen sind Gegenstände der forciert formalistisch vergleichenden Studie. Die Rhetorikanalyse erfolgt interdisziplinär: Das untersuchte Muster kreist um anthropomorphe, ‚lyrische‘ Vorstellungen von ‚Würde‘ und ‚Treue‘. Unter Rückgriff auf die literaturwissenschaftliche Dekonstruktion analysiert das Buch die Kraft anthropomorpher Dogmatik in Recht und Literatur.
Abstract: In American and German federalism, courts assertively deploy topoi such as ‘state dignity’ or ‘Bundestreue’ which are not laid down in the constitutional texts. The comparative study scrutinizes these ‘unwritten’ doctrines as examples of activist judicial constitutionalism. The topoi revolve around anthropomorphic, ‘lyrical’ notions of ‘dignity’ and ‘fidelity’. Building on deconstruction in literary criticism, the book analyzes the force of anthropomorphic doctrine in law and literature.
Zugl.: Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Dissertation, 2022, u. d. T.: Instrumentalföderalismus vor Gericht – Ideenpolitik, Dogmatik, Rhetorik. ‚Föderale Treue‘ und ‚föderale Würde‘ als Effekte einer lyrisch-anthropomorphen Lesekonvention in der Föderalismusverfassungsrechtsdogmatik der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland.
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Vortrag auf der Jungen Tagung Öffentliches Recht 2023 in Hamburg, 18. bis 21. Juli 2023, zu dem Thema „Interaktionen: Internationalität, Intra- und Interdisziplinarität“ – Panel „Vergleichswege“
Hier ladbar (open access): <https://doi.org/10.5771/9783748942733-181>
Abstract: Rechtsvergleichung sollte sich ganz bewusst auch ‚Form‘-Fragen zuzuwenden, um vergleichende Rechtsforschung für das interdisziplinäre Analysepotential sprach-, literatur- und kunstwissenschaftlicher Ansätze anschlussfähig zu machen. Auf diese Weise treten als Vergleichsgegenstände in den Vordergrund: Formen, Stile, Rhetoriken der Rechtssprache, dogmatische Lektürepraktiken und Kommunikationsformate, ästhetisch-ideologisch-kryptonormative Gehalte des diskursiven und performativen Umgangs mit Recht. Erst ein forciert formorientierter Vergleich erlaubt die Würdigung, Dekonstruktion und Kritik solcher Formaspekte des Rechts.
Ein formalistisch-komparatistischer Zugriff ist zugleich ein Verzicht darauf, Dogmatikangebote zu unterbreiten oder ‚beste Lösungen‘ für bestimmte soziale oder politische Konfliktlagen zu finden. Auch deshalb zielt der hier unterbreitete Vorschlag, mehr Formalismus in die Rechtsvergleichung zu tragen, auf etwas Korrigierend-Ergänzendes, nicht auf etwas Revolutionierend-Ersetzendes. Formalistische Ansätze können innerhalb des komparatistischen Methodenpluralismus zu den vorherrschenden Methoden, insbesondere zu Funktionalismus und conceptualism nur hinzutreten. Doch erst durch eine beherzte Zuwendung zur ‚Form‘ wird es möglich, aufzudecken, wie die Formen des Rechts arbeiten und welche diskursiven Kräfte in ihnen wirken. Damit wird auch eine jahrzehntealte Forderung der kritischen Rechtsvergleichung bedient: Komparatist*innen dürfen die Formen ihres Heimatrechtssystems nicht unhinterfragt lassen. Aber gerade deshalb sollten sie sich diesen Formen – vergleichend – bewusst zuwenden. Institutioneller Fetischismus sollte nicht verlegen ignoriert, sondern analysiert und dekonstruiert werden. Vergleichende Studien zur Fachsprache Rechtssprache, zu den Bausteinen der Gesetzes-, Urteils-, Dogmatiksprache lassen sich durch die vergleichende Sprachwissenschaft informieren. Das Analysepotential literaturwissenschaftlicher Ansätze wird beispielsweise dann verfügbar, wenn der Vergleich das Sprachmaterial des Rechts in seiner metaphorischen Reichhaltigkeit in das Zentrum rückt und wirkmächtige dogmatische Lektürepraktiken als Nutznießer dieser Metaphorizität dekonstruiert. Die Aufmerksamkeit für den Artefakt-Charakter von Rechtsprodukten vermag es, Fragen nach Form(ung) und Gestalt(ung) im Dialog mit der Medien-, Bild- und Kunstwissenschaft zu eröffnen: Aspekte der Performanz, Affordanz und Intermedialität der Formensprachen des Rechts – etwa bei Praktiken alltäglicher Rechtsarbeit, in Formaten des Protests ‚mit Recht‘ oder bei symbolischer Rechtsetzung – werden vergleichbar.
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Michael Kloepfer/Rico David Neugärtner, Liability for Climate Damages, Sustainability and Environmental Justice, in: Wolfgang Kahl/Marc-Philippe Weller (eds.), Climate Change Litigation. Liability and Damages from a Comparative Perspective, München u.a. 2021, p. 21 et seq.;
Wiederabdruck: Michael Kloepfer/Rico David Neugärtner, Liability for Climate Damages, Sustainability and Environmental Justice, in: Michael Kloepfer, Umweltrecht zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Gesammelte Beiträge, hrsg. v. Rico David Neugärtner, Berlin 2023, S. 275 ff.
Abstract:
“Imagining climate change is an enormously difficult task.” (Timothy Morton)
— The “enormously difficult task” of imagining ‘global warming’ not only challenges ‘our’ cultural imagination and philosophical discourses, it also pushes ‘our’ political thinking and legal imagination to their limits. The article does not provide doctrinal legal scholarship. Rather, it is interested in investigating possible reasons for why ‘we’ might find strangeness in climate damages litigation – and whether ‘we’ might get attuned to this strangeness.
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Auch ein Schritt in Richtung law and the humanities als interart studies
Erstveröffentlichung in: myops. Berichte aus der Welt des Rechts 34 (2018), S. 4-14.
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in: Rechtswissenschaft 2017, S. 461 ff.
https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/1868-8098-2017-4-461/new-directions-in-law-and-literature-transatlantische-betrachtungen-jahrgang-8-2017-heft-4?page=1
Die Welten ‚des Rechts‘ und ‚der Literatur‘ stehen in einem komplexen Neben-, Mit- und Gegeneinander (sowie In-, Über- und Durcheinander). Teile der Rechts- und Literaturwissenschaft nehmen diesen Befund wahr und verhandeln ihn im unscharf begrenzten, binnenpluralistischen Forschungsfeld ‚Law and Literature‘. Im Sommer 2017 wurde in den USA der Sammelband „New Directions in Law and Literature“ veröffentlicht, der für sich in Anspruch nimmt, für die Themen, Theorien und Methoden gegenwärtiger und künftiger ‚Law and Literature‘-Forschung „Neuausrichtungen“ hervorzuheben bzw. vorzuschlagen.
CV
Dr. Rico David Neugärtner, LL.M. (Cornell)
– 2008-2013 Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, erste juristische Prüfung in Berlin,
nebenher studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanz- und Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Michael Kloepfer (2010-2012);
– 2013-2022 wiss. Mit. an der Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Prof. em. Dr. Michael Kloepfer,
zunächst (bis 2015) am Forschungszentrum Umweltrecht (inhaltliche Mitarbeit an: Michael Kloepfer, Umweltrecht, München, 4. Aufl. 2016), dann (seit 2016) am Institut für Gesetzgebung und Verfassung (inhaltliche Mitarbeit an: Michael Kloepfer, Handbuch der Verfassungsorgane im Grundgesetz, Berlin 2022),
Lehraufträge der Juristischen Fakultät, insbesondere für Übungen im Öffentlichen Recht, Vorlesungsvertretungen Umweltrecht und Rechtsetzungsrecht;
– 2016 Master of Laws (LL.M.) an der Cornell University Law School, Ithaca, New York, U.S.A. (2015/16), Jahresstipendium des DAAD,
US-amerikanisches Öffentliches Recht, Grundlagen des Rechts, law and literature, Rechtsvergleich;
– 2022 Promotion; nach interdisziplinärem Promotionsstudium an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, promotionsbegleitendes Fernstudium von Modulen der Literaturwissenschaft und Geschichtswissenschaft an der Fernuniversität in Hagen,
Diss.-Verlagsveröffentlichung 2023: Föderalismus-Rhetorik-Dekonstruktionen. Rechtsdogmatik als Literaturdogmatik, Berlin 2023;
– 2022 Ass. iur.; nach Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin (2020-22) – mit Wahlstation am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, Dezernat Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Sibylle Kessal-Wulf;
– seit 08/2023: Probedienst für Richter*innen im Land Berlin.
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Dr. Rico David Neugärtner
c/o Institut für Gesetzgebung und Verfassung e.V. (IGV)
Humboldt-Universität zu Berlin
Zimmerstraße 23
10969 Berlin
Kontakt
Telefon: +49 (0) 160 3763825
E-Mail: rdneugaertner@outlook.com
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